Kurz gesagt

  • Baupläne und Projektdaten sind Geschäftsgeheimnisse und können zugleich personenbezogene Daten enthalten.
  • Projektzugänge brauchen MFA, Rollen und ein klares Ende nach Projektabschluss.
  • Wiederherstellungstests und geregelte Datenübergabe sind wichtiger als nur zusätzlicher Cloud-Speicher.

Planungsbüros sind Archive mit Empfang: Pläne, Statiken, Ausschreibungen, Bauherrendaten. Und weil Baustellenzeit Geld ist, wird jede Sicherung gern als Bremsen verkauft. Ist sie nicht, wenn man sie vor dem Projekt plant und nicht nach dem ersten Zwischenfall.

Was wirklich geschützt werden muss

Baupläne und Statiken sind Geschäftsgeheimnisse, Bauherrendaten sind personenbezogene Daten, und beides liegt auf denselben Ablagen. Listen Sie beide Klassen mit Eigentümer und Aufbewahrungsfrist. Projekte aus 2014, die niemand mehr öffnen kann, sind kein Archiv, sondern ein Risiko ohne Pflegeperson.

Projektzugänge mit Verfallsdatum

Externe Fachplaner, Statiker und Bauleitung bekommen Zugänge für die Projektlaufzeit, mit MFA und klarer Rolle. Ein Projektende ohne Zugangssperre ist ein Bauzaun, der nach der Fertigstellung stehen bleibt: unbequem und sinnlos.

Wiederherstellung, die den Namenspartner überlebt

Testen Sie einmal im Jahr, ob ein abgeschlossenes Projekt aus dem Backup vollständig zurückkommt: Pläne, Berechnungen, Bescheidkorrespondenz. Ein verlorener Nachtrag wird vor Gericht mit Unterlagen geführt, nicht mit Erinnerungen.

Kollaboration mit Bauherren und Gemeinden

Klären Sie, wo öffentliche Ablagen liegen, welche Daten in gemeinsame Projekträume dürfen und was mit Vergabeunterlagen passiert. Klarheit hier verhindert Versionschaos und Nachträge im Streitfall.

Konkrete nächste Schritte

  1. Projekt- und Dateninventar mit Aufbewahrungsfristen erstellen.
  2. Externe Zugänge mit MFA und Enddatum ausstatten.
  3. Berechtigungen je Projektrolle definieren.
  4. Einen Projekt-Restore aus dem Backup testen.

vetosec richtet Projektordner, Zugänge und Wiederherstellung so ein, dass der Betrieb weiterläuft. Berufliche Pflichten und Aufbewahrungsrecht bleiben bei Ihrer Kammer und Ihrer Rechtsberatung.

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