Cybersicherheit
IT-Sicherheit für Rechtsanwälte: Kanzleidaten ohne Reibung schützen
Akten, Fristen, Identitäten und mobile Arbeit mit einem kleinen, belastbaren Sicherheitsmodell absichern.

Kurz gesagt
- Mandatsdaten brauchen Vertraulichkeit, Fristen brauchen Verfügbarkeit.
- Persönliche Konten, MFA und kontrollierte Freigaben sind die wichtigste Basis.
- Mobile Geräte und externe Kollaboration gehören in denselben Sicherheitsprozess.
In einer Kanzlei ist Vertraulichkeit kein Feature, sondern der Berufskern. Die IT ist deshalb keine Nebensache: Eine durchgesickerte Akte beschädigt Mandatsverhältnisse schneller, als jeder Einschreibenbrief kommt. Wir reden über Technik, die das verhindert, nicht über Recht.
Zugänge, die sich sehen lassen können
MFA auf Kanzleisoftware, Mail und Fernzugriff. Getrennte Konten statt geteilter Kanzleipostfächer, Protokolle über Aktenzugriffe. Das Konto eines ausgeschiedenen Kollegen ist eine ungeladene Waffe im Safe.
Austausch mit Mandanten und Geräte
Sensible Dokumente laufen über geschützte Wege: Mandantenportal, verschlüsselter Versand, keine privaten Cloud-Ablagen ohne Regelung. Laptop und Handy der Kanzlei sind verwaltet, verschlüsselt und aus der Ferne löschbar.
Fernwartung der IT und der Kanzleisoftware läuft über benannte Wege mit Protokoll und Enddatum.
Notbetrieb und Archiv
Akten sind aufbewahrungspflichtig, und zwar lesbar. Ein Restore-Test der Kanzleisoftware samt Aktenablage gehört in den Jahreskalender, nicht in die Kategorie irgendeinmal.
Akte und Fristen digital überleben
Fristenkontrolle braucht eine zweite Linie: abgeglichener Kalender, informierte Vertretung und ein Backup der Fristenliste außerhalb der Kanzleisoftware. Wer die Frist nur im Kopf oder in einem einzigen System hält, verliert sie im Ausfallfall zweimal.
Konkrete nächste Schritte
- MFA für alle Kanzleisysteme erzwingen.
- Konten ausgeschiedener Kollegen prüfen.
- Mandantenportal und verschlüsselten Versand einrichten.
- Geräteverwaltung und Fernlöschung aktivieren.
- Einen Akten-Restore testen.
vetosec übernimmt die technische Absicherung. Berufsrechtliche Pflichten zur Verschwiegenheit und Aufbewahrung bleiben beim Berufsrecht und der Kanzleiführung.