NIS2
NIS2 in Österreich: Der vollständige Überblick für Unternehmen
NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft: Betroffenheit, Pflichten, Fristen und ein realistischer Startplan.

Kurz gesagt
- Das NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
- Betroffene Einrichtungen brauchen Governance, verhältnismäßige Risikomaßnahmen, Wirksamkeitsnachweise und funktionierende Meldungen.
- Beginnen Sie mit Betroffenheitsprüfung, Verantwortlichen, kritischen Diensten und einem priorisierten Gap-Plan.
Das NISG 2026 ist seit dem 1. Oktober 2026 in Kraft, und es unterscheidet sich von seinen Vorgängern in einem Punkt: Es will Nachweise, nicht Absichten. Betroffene Einrichtungen müssen Governance, Risikomanagement, Meldungen und Lieferkette belegen können, und zwar auf Nachfrage, nicht irgendwann.
Wer betroffen ist und warum das nicht reicht
Betroffenheit ergibt sich aus Sektor, Größe und Sonderfällen, und sie ist keine Einmalentscheidung: Neue Dienste, Wachstum oder Akquisitionen verschieben die Grenze. Registrierung und Meldepflichten laufen über die zuständige Stelle.
Nicht betroffene Unternehmen, die für betroffene arbeiten, spüren die Anforderungen über Verträge. Der Fragebogen kommt nicht von der Behörde, sondern von Ihrem größten Kunden.
Was nachweisbar sein muss
Governance mit geschulten Leitungsorganen, risikobasierte Maßnahmen, Wirksamkeitsnachweise, Vorfallmeldungen in definierten Fristen, Lieferkette mit dokumentierten Anforderungen. Wer diese fünf Blöcke nicht belegen kann, hat ein Problem, das kein weiterer Fragebogen löst.
Der realistische Einstieg
Betroffenheitsprüfung, benannter Verantwortlicher, Liste der kritischen Dienste, Gap-Plan mit Prioritäten. Die Behörde erwartet keinen perfekten Zustand am ersten Tag, sie erwartet messbaren Fortschritt und jemanden, der antwortet.
Konkrete nächste Schritte
- Betroffenheit anhand des NISG 2026 prüfen.
- Verantwortliche Person und Vorfallkontakt benennen.
- Kritische Dienste und Abhängigkeiten listen.
- Gap-Plan mit Prioritäten und Nachweisen erstellen.
vetosec liefert die technische Gap-Analyse und die Umsetzung. Die Betroffenheitsentscheidung ist eine rechtliche Einordnung und gehört in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts.